Italien Transporte

Interteam Spedition bietet Komplettladungsverkehre nach Italien. Verladungen ab Ostdeutschland, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.  Per Standard-, Mega-Trailer oder 45’Container.

Auf Ihre Anfragen freut sich unser Verkaufsteam: vertrieb@interteam.eu

Großbritannien-Verkehr: Schrittweise Einführung neuer Grenzkontrollen 2023/24

Die britische Regierung hat einen Entwurf für das Border Target Operating Model veröffentlicht, das die schrittweise Einführung von vollständigen Zollkontrollen für die sogenannten SPS-Güter (Tierische Erzeugnisse und Pflanzenprodukte) behandelt.

Tierische Erzeugnisse und Pflanzenprodukte sollen zukünftig in drei verschiedene Risikoklassen eingeteilt werden.

Aus der Risikoklassifizierung werden die Anforderungen bei der Einfuhr abgeleitet. Demnach sind bei der Einfuhr von SPS-Waren aus der EU oder einem anderen Drittland mit einem geringen Risiko keine Vorabanmeldung oder ein Gesundheitszeugnis mehr notwendig. Gesundheitszeugnisse sollen schrittweise digitalisiert werden.

31.10.2023:

  • Für tierische Erzeugnisse und Pflanzenprodukte mit einem mittleren Risiko wird die die Vorlage von Veterinärbescheinigungen und Pflanzengesundheitszeugnissen verpflichtend.

31.01.2024:

  • Für tierische Erzeugnisse und Pflanzenprodukte mit einem mittleren Risiko sollen Kontrollen (physische Kontrollen und Prüfung der Dokumente) an Grenzkontrollstellen wie Border Control Post eingeführt werden.

31.10.2024:

  • Verpflichtende Abgabe von summarischen Eingangsanmeldungen (Safety and Security declarations) für Importe aus der EU analog zu der bestehenden Verfahrensweise für Importe aus Drittländern.

Aktuell: Nachhaltigkeit – Kompensation von CO2-Emissionen

Nachhaltigkeit, Rücksichtnahme und bewusstes Leben stehen sehr im Vordergrund unser aller Handelns!

Für Interteam als Unternehmen ist ein ganzheitliches nachhaltiges Verhalten wichtig!

Durch einen großen Anbieter von Nachhaltigkeitsratings, haben wir unsere Nachhaltigkeitsleistungen in den Bereichen Umwelt, Arbeits- und Menschenrechte, Ethik sowie nachhaltiger Beschaffung bewerten lassen. Die Ergebnisse und die interne Arbeits- und Verfahrensanweisung bilden ebenfalls die Basis für einen sparsamen Umgang mit den Ressourcen. Die Interteam Speditionsgesellschaft unterstützt umweltbewusstes Handeln der Mitarbeiter. Transportdienstleistungen sollen umweltschonend erbracht werden, insbesondere durch Nutzung und Ausschöpfung multimodaler Transportketten.

Zusätzlich gleicht Interteam den unvermeidbaren CO2-Ausstoß anteilig und freiwillig aus.

Wir gleichen bei einer gemeinnützigen Organisation aus, die nach dem Gold Standard (Standardisierung für Klimaschutzprojekte vom WWF und 40 weiterer NGOs entwickelt) zertifiziert ist. Für die Kompensation kommen Aufforstungs- und Waldschutzprojekte zum Tragen.

Unseren Auftraggebern bieten wir den CO2-Ausgleich für die bei uns gebuchten Transportdienstleistungen an. Die beim Transport entstandenen CO2-Emissionen werden realitätsgetreu auf Basis von tatsächlich zurückgelegten Straßenkilometer, Fahrzeug- bzw. Emissionsklassen  ermittelt. Für den Ausgleich werden Zertifikate, die den Projektort, Zeitpunkt und Menge des Ausgleiches, sowie die Registriernummer ausweisen, ausgestellt.

Kontaktieren Sie uns: Nachhaltigkeit@interteam.eu

 

 

Nachhaltigkeit: Erfolgreiche Bewertung der CSR-Leistung von Interteam

Die CSR-Leistung von Interteam ist von Ecovadis (Sustainability Rating) bewertet worden. Hiermit hat Interteam zusätzlich einen Sorgfaltsbeitrag zur Erfüllung der Anforderungen im Rahmen des Lieferkettensorgfaltsgesetzes geleistet. Die Nachhaltigkeitsleistung wird über dem Branchendurchschnitt mit gut bewertet. Das Sustainability Rating wurde insgesamt mit Bronze eingestuft.

Änderung des Zollanmeldungsdienstes der britischen Zollverwaltung

Die Änderung ist in zwei Phasen eingeteilt:

  1. Der neue Zollanmeldungsdienst CDS muss ab dem 10.2022 für Importanmeldungen genutzt werden. Das bisherige Zollsystem Chief kann ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verwendet werden.
  2. Der neue Zollanmeldungsdienst CDS muss ab dem 04.2023 für Exportanmeldungen genutzt werden. Das bisherige Zollsystem Chief kann ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verwendet werden.

Ihre britischen Empfänger müssen sich im ersten Schritt als Importeure auf diese Veränderung vorbereiten, um ab dem 01.10.2022 weiterhin Importe anmelden zu können, unabhängig davon, ob sie selbst anmelden oder über einen Zollagenten anmelden lassen.

Im Zuge der Einführung der neuen Zollsoftware wird die Handhabung von Zoll- und Einfuhrumsatzsteuer Aufschubkonten überarbeitet.

Daher müssen alle Importeure, auch wenn Sie einen Zollagenten beauftragen, Maßnahmen ergreifen:

  • Registrierung beim Zollanmeldungsdienst CDS unter Verwendung von EORI-Nummer, der Government Gateway User ID, sowie der Unique Tax Reference (UTR)
  • Einrichtung einer angepassten Zahlungsmethode für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer
  • Instruktion und Autorisierung des Zollagenten

Die britische Zollbehörde weist daraufhin, dass die Anmeldung und der Umzug zu dem Zollanmeldungsdienst CDS mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.

Daher wird ein schnelles Handeln der britischen Importeure empfohlen, um Verzögerungen oder Unterbrechungen der Lieferkette ab dem 01.10.2022 zu vermeiden.

Für Rückfragen stehen wir und unser britischer Zollpartner zur Verfügung.

Die britische Regierung hat eine Checkliste veröffentlicht, die über die notwendigen Schritte informiert.

Checkliste:          Trader checklist – moving to the Customs Declaration Service

Kontakte:            Imports and exports: general enquiries

Information:      Customs Update

 

Brexit: Einführung von vollständigen Grenzkontrollen verschoben

Bei den verschobenen Kontrollen, die nun doch nicht zum 01.07.2022 eingeführt werden, handelt es sich unter anderem um

  • weitere gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche (SPS) Kontrollen von EU-Einfuhren, die derzeit am Bestimmungsort ausgeführt werden und die zur Grenzkontrollstelle (BCP) verlegt werden sollten
  • Die Vorlage von Sicherheitserklärungen (S&S) für EU-Einfuhren
  • Veterinärzertifikate
  • Beschränkungen für die Einfuhr von gekühltem Fleisch aus der EU

Die Britische Regierung wird nun prüfen, wie diese verbleibenden Kontrollen auf eine verbesserte Art und Weise durchgeführt werden. Weitere Einzelheiten werden in einer neuen Kontrollregelung veröffentlicht, die Ende 2023 in Kraft treten soll.

Quelle: HRMC

Multimodal Road to Shortsea

Als universeller Speditions- und Logistikdienstleister ist es unser Ziel, multimodale Transportketten zu nutzen und auszuschöpfen. Wir überprüfen zusammen mit unseren Kunden die Sendungsstrukturen, ermitteln das Verlagerungspotenzial und erarbeiten gemeinsam multimodale Transportkonzepte. Voraussetzung ist, dass die Güter verlagerungsfähig sind oder werden. Der Transport erfolgt per 45‘ Container Haus/Haus unter Einsatz verschiedener Verkehrsträger (Straße, Schiene, Wasser).

Steuerpflicht bei grenzüberschreitenden Beförderungsleistungen von Unterfrachtführern ins Drittland

Bis Ende der Nichtbeanstandungsphase am 31.12.2021 waren sämtliche Beförderungsleistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr in Drittländer steuerfrei, so gilt dies zukünftig ausschließlich für die Leistungen, die direkt an den Versender (Lieferer) oder den Empfänger (Abnehmer) der Ware erbracht werden.

Die Anwendung der Regelung tritt endgültig zum 01.01.2022 in Kraft.

Bedeutung:

Die Steuerbefreiung kommt nur für die Beförderungsleistung des Hauptfrachtführers, jedoch nicht aber für die des Unterfrachtführers in Betracht. Das BMF definiert als Hauptfrachtführer denjenigen Unternehmer, der die Beförderungsleistungen für den liefernden Versender oder Empfänger der Gegenstände ausführt, bspw. ein Logistikdienstleister. Unterfrachtführer sind Beförderungsdienstleister, die Leistungen an einen Unternehmer ausführen, der nicht Versender oder Empfänger in diesem Sinne ist.

Beispiel:

Ein Logistikdienstleister wird mit dem Transport von Waren von Deutschland nach Großbritannien durch den Hersteller beauftragt. Zur tatsächlichen Durchführung des Transports bediente sich der Logistiker eines Subunternehmers. Nach der neuen Regelung ist nur die unmittelbar an den Versender oder Empfänger der Gegenstände erbrachte Beförderungsleistung von der Steuerbefreiung erfasst. Die vom Subunternehmer an den Logistiker ausgeführte Leistung ist steuerpflichtig.

Auftraggeber müssen sich nun gegenüber ihren Auftragnehmern erklären in welcher Rolle (Versender, Empfänger, Haupt- oder Unterfrachtführer) sie die Beförderungsleistung in Drittländer ab dem 01.01.2022 in Anspruch nehmen.