Aktualisierung Großbritannien-Verkehr: Grenz– und Zollkontrollen für Import von SPS-Gütern (Tierische Erzeugnisse und Pflanzenprodukte) ab dem 31.01.2024

Tierische Erzeugnisse und Pflanzenprodukte werden in drei verschiedene Risikoklassen eingeteilt werden.

Aus der Risikoklassifizierung werden die Anforderungen bei der Einfuhr abgeleitet. Demnach sind bei der Einfuhr von SPS-Waren mit einem geringen Risiko aus der EU oder einem anderen Drittland keine Veterinärbescheinigungen bzw. keine Pflanzengesundheitszeugnissen erforderlich.

Bei SPS-Gütern mit einem mittleren oder einem hohen Risiko sind eine Veterinärbescheinigung bzw. ein Pflanzengesundheitszeugnis erforderlich.


Informationen der britischen Behörden zur Risikoklassifizierung und zum Handling von Gesundheitszertifikaten (digital oder papierhaft):

Border Target Operating Model: information leaflets for businesses – GOV.UK (www.gov.uk)

Aufstellung der Risikoklassifizierung nach Produkttyp:
Import risk categories for animal and animal product imports from the EU to Great Britain: summary tables – GOV.UK (www.gov.uk)

Check import risk categories and related rules for animals and animal products imported from the EU to Great Britain, from 31 January 2024 – GOV.UK (www.gov.uk) inklusive Datenbankabfrage.

https://assets.publishing.service.gov.uk/media/6585b33723b70a000d234ea5/Defra-Health-Certificates-Leaflet.pdf
(Seite 5: “What to do, if the consignment is medium risk and there ist no health certificate?”)

How to get validated PDF GB health certificates for imports of live animals and animal products to Great Britain – GOV.UK (www.gov.uk)

 

Für fachliche Nachfragen kontaktieren Sie bitte Ihren britischen Handelspartner, Zollagenten oder die zuständige britische Behörde DEFRA (Department for Environment Food & Rural Affairs).

Unter der E-Mail-Adresse brexit@interteam.eu stehen wir Ihnen gerne für Nachfragen  zur Verfügung!

Nachhaltigkeit: Aktuelle Bewertung der CSR-Leistung von Interteam

Die CSR-Leistung von Interteam ist von Ecovadis (Sustainability Rating) bewertet worden. Hiermit hat Interteam zusätzlich einen Sorgfaltsbeitrag zur Erfüllung der Anforderungen im Rahmen des Lieferkettensorgfaltsgesetzes geleistet. Die Nachhaltigkeitsleistung wird über dem Branchendurchschnitt mit gut bewertet. Das Sustainability Rating wurde insgesamt mit Silber eingestuft.

EU-Emissionshandelssystem (ETS) | Bekämpfung des Klimawandels | Reduzierung der Treibhausgas Emissionen

Informationen:

Mit dem ETS wird das Ziel verfolgt, die Emissionen bis 2030 maßgeblich zu senken und bis 2050 auf netto null zu bringen.

Alle Shortsea Strecken, die die Verkehre von Interteam betreffen und Schiffe mit einer Bruttoregisterzahl von über 5000, werden ab dem 01.01.2024 dem EU-Emissionshandelssystem unterworfen sein.

Im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems ist jede Reederei mit Schiffen, die Häfen in der EU oder im EWR anlaufen oder verlassen, zur Einhaltung der Vorschriften verpflichtet. Das bedeutet, dass Reedereien für jede Tonne CO2 Emissionsrechte kaufen müssen, um ihre CO2-Emissionen jedes Jahr zu decken.

Die Menge der CO2-Emissionen wird begrenzt und Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis für die Emissionszertifikate. Demzufolge werden die Zertifikate [European Emission Allowances (EUAs)] mit fortlaufender Zeit im Preis steigen.

Für Fahrten zwischen EU- und Nicht-EU-Ländern (bspw. UK) müssen für 50% der Strecke zwischen den beiden Häfen Emissionsrechte erworben werden.

Auf den Shortsea-Strecken zwischen der EU und UK gilt das ETS demnach vorerst nur für 50% der Strecke. UK entwickelt jedoch eine eigene Variante des ETS, die voraussichtlich in den kommenden Jahren eingeführt wird.

Einführungszeitplan (EU):

Die Reedereien werden im ersten Schritt eine Einführungsphase durchlaufen. In 2024 müssen Berechtigungen für 40% der Gesamtemissionen erworben werden. Dieser Anteil wird 2025 auf 70% steigen und 2026 schließlich 100% erreichen.

Voraussichtliche Kosten:

Die Kosten für das ETS, die gemeinsame Einhaltung und Bekämpfung des Klimawandels, sowie die Reduzierung der Treibhausgas Emissionen müssen vom Markt aufgefangen werden. Der eingeführte Zuschlag ist kein Mittel zur Gewinnerzielung! Die Kosten pro Tonne Kohlendioxid können nachvollzogen werden*. Ab dem 01.01.2024 wird ein monatlicher Zuschlag eingeführt werden. Derzeit erfolgen finale Kostenkalkulation. Weitere Informationen folgen.

Weitere Informationen:

*Kosten pro Tonne Kohlendioxid: https://ember-climate.org/data/data-tools/carbon-price-viewer/

Ausweitung des EU-Emissionshandelssystems auf den Seeverkehr: https://climate.ec.europa.eu/eu-action/transport/reducing-emissions-shipping-sector/faq-maritime-transport-eu-emissions-trading-system-ets_en#extension-of-the-eu-emissions-trading-system-to-maritime-transport

 

Brexit UK: Schrittweise Einführung neuer Grenzkontrollen (Update)

Die britische Regierung hat das finale „Border Target Operating Model“ veröffentlicht, das die schrittweise Einführung von vollständigen Zollkontrollen für die sogenannten SPS-Waren (Tierische Erzeugnisse und Pflanzenprodukte)  behandelt.

Die Terminierung der schrittweisen Einführung wurde angepasst (siehe unten).

Tierische Erzeugnisse und Pflanzenprodukte sollen zukünftig in drei verschiedene Risikoklassen eingeteilt werden.

Aus der Risikoklassifizierung werden die Anforderungen bei der Einfuhr abgeleitet. Demnach sind bei der Einfuhr von SPS-Waren aus der EU oder einem anderen Drittland mit einem geringen Risiko keine Vorabanmeldung oder ein Gesundheitszeugnis mehr notwendig. Gesundheitszeugnisse sollen schrittweise digitalisiert werden.

31.10.2023 –> 31.01.2024:

  • Für tierische Erzeugnisse und Pflanzenprodukte mit einem mittleren Risiko wird die die Vorlage von Veterinärbescheinigungen und Pflanzengesundheitszeugnissen verpflichtend

31.01.2024 –> 30.04.2024:

  • Für tierische Erzeugnisse und Pflanzenprodukte mit einem mittleren Risiko sollen Kontrollen (physische Kontrollen und Prüfung der Dokumente) an Grenzkontrollstellen wie Border Control Post oder BCP eingeführt werden.

31.10.2024:

  • Verpflichtende Abgabe von summarischen Eingangsanmeldungen (Safety and Security declarations) für Importe aus der EU analog zu der bestehenden Verfahrensweise für Import aus Drittländern

 

 

Schrittweise Erhöhung der LKW-Maut in Deutschland 2023-2024 (2026)

Aufgrund des Mautveränderungsgesetzes der deutschen Bundesregierung werden neue Mauttarife und eine CO2-Maut eingeführt. Die Mautbefreiung für erdgasbetriebene Fahrzeuge fällt weg und Fahrzeuge über 3,5 Tonnen werden ebenfalls mautpflichtig.

Angebote und Preise für Transportlogistikdienstleistungen werden zum 01.12.2023 an die Mauterhöhung angepasst.

Schrittweise Erhöhung im Einzelnen:

01.01.2023:
Lkw-Mauterhöhung aufgrund eines neuen Wegekostengutachten

Der Mautsatz in Cent pro Kilometer für einen Sattelzug mit mehr als 4 Achsen, Emissionsklasse 6 und einem zul. Gesamtgewicht von über 18to. beträgt 19 Ct.

01.12.2023:
Für die Lkw-Maut wird ein CO2-Aufschlag erhoben: Pro Tonne CO2 wird ein Aufschlag in Höhe von 200,00€ fällig. Dafür wird mit der CO2-Emissionsklasse ein neues Tarifmerkmal eingeführt. Das bedeutet, dass für Fahrzeuge mit einem technisch zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5to. zusätzlich zu der bestehenden Maut ein Mautteilsatz für den CO2-Ausstoß hinzugerechnet wird.

Der Mautsatz in Cent pro Kilometer für einen Sattelzug mit mehr als 4 Achsen, Emissionsklasse 6 und ein zul. Gesamtgewicht von über 18to. beträgt dann ab 01.12.2023 insgesamt 34,8 Ct.

01.01.2024:
Die Mautbefreiung für Erdgas betriebene Fahrzeuge fällt zum 31.12.2023 weg. Ab dem 01.01.2024 werden mit Erdgas betriebene Fahrzeuge anlog der mit Diesel betriebenen Fahrzeuge in Schadstoffklassen eingeteilt, mautpflichtig.

01.07.2024:
Ab dem 01.07.2024 werden alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5to. mautpflichtig.

01.01.2026:
Emissionsfreie Fahrzeuge bleiben bis 31.12.2025 von der Maut befreit.

Schwerverkehrsabgabe für die Nutzung von britischen Straßen ab August 2023

Die Lkw-Abgabe ist wegen des Coronavirus (COVID-19) bis zum 31. Juli 2023 ausgesetzt worden.

Ab dem 1. August 2023 müssen die Abgaben wieder vor der Einreise in das Vereinigte Königreich entrichtet, wenn der Lkw:

  • nicht im Vereinigten Königreich zugelassen ist
  • mehr als 12.000 kg wiegt

Sowohl britische als auch internationale Fahrer resp. Transporteure müssen sich demnach vor der Einreise ins Vereinigte Königreich registrieren lassen und die Abgabe entrichten, weil andernfalls Strafen und Bußgelder verhängt werden können.

Anmeldung und Abgabesätze:

https://www.gov.uk/government/publications/hgv-levy-bands-and-rates-tables/hgv-levy-rates

https://www.gov.uk/hgv-levy

Italien Transporte

Interteam Spedition bietet Komplettladungsverkehre nach Italien. Verladungen ab Ostdeutschland, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.  Per Standard-, Mega-Trailer oder 45’Container.

Auf Ihre Anfragen freut sich unser Verkaufsteam: vertrieb@interteam.eu

Großbritannien-Verkehr: Schrittweise Einführung neuer Grenzkontrollen 2023/24

Die britische Regierung hat einen Entwurf für das Border Target Operating Model veröffentlicht, das die schrittweise Einführung von vollständigen Zollkontrollen für die sogenannten SPS-Güter (Tierische Erzeugnisse und Pflanzenprodukte) behandelt.

Tierische Erzeugnisse und Pflanzenprodukte sollen zukünftig in drei verschiedene Risikoklassen eingeteilt werden.

Aus der Risikoklassifizierung werden die Anforderungen bei der Einfuhr abgeleitet. Demnach sind bei der Einfuhr von SPS-Waren aus der EU oder einem anderen Drittland mit einem geringen Risiko keine Vorabanmeldung oder ein Gesundheitszeugnis mehr notwendig. Gesundheitszeugnisse sollen schrittweise digitalisiert werden.

31.10.2023:

  • Für tierische Erzeugnisse und Pflanzenprodukte mit einem mittleren Risiko wird die die Vorlage von Veterinärbescheinigungen und Pflanzengesundheitszeugnissen verpflichtend.

31.01.2024:

  • Für tierische Erzeugnisse und Pflanzenprodukte mit einem mittleren Risiko sollen Kontrollen (physische Kontrollen und Prüfung der Dokumente) an Grenzkontrollstellen wie Border Control Post eingeführt werden.

31.10.2024:

  • Verpflichtende Abgabe von summarischen Eingangsanmeldungen (Safety and Security declarations) für Importe aus der EU analog zu der bestehenden Verfahrensweise für Importe aus Drittländern.