Schrittweise Erhöhung der LKW-Maut in Deutschland 2023-2024 (2026)

Aufgrund des Mautveränderungsgesetzes der deutschen Bundesregierung werden neue Mauttarife und eine CO2-Maut eingeführt. Die Mautbefreiung für erdgasbetriebene Fahrzeuge fällt weg und Fahrzeuge über 3,5 Tonnen werden ebenfalls mautpflichtig.

Angebote und Preise für Transportlogistikdienstleistungen werden zum 01.12.2023 an die Mauterhöhung angepasst.

Schrittweise Erhöhung im Einzelnen:

01.01.2023:
Lkw-Mauterhöhung aufgrund eines neuen Wegekostengutachten

Der Mautsatz in Cent pro Kilometer für einen Sattelzug mit mehr als 4 Achsen, Emissionsklasse 6 und einem zul. Gesamtgewicht von über 18to. beträgt 19 Ct.

01.12.2023:
Für die Lkw-Maut wird ein CO2-Aufschlag erhoben: Pro Tonne CO2 wird ein Aufschlag in Höhe von 200,00€ fällig. Dafür wird mit der CO2-Emissionsklasse ein neues Tarifmerkmal eingeführt. Das bedeutet, dass für Fahrzeuge mit einem technisch zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5to. zusätzlich zu der bestehenden Maut ein Mautteilsatz für den CO2-Ausstoß hinzugerechnet wird.

Der Mautsatz in Cent pro Kilometer für einen Sattelzug mit mehr als 4 Achsen, Emissionsklasse 6 und ein zul. Gesamtgewicht von über 18to. beträgt dann ab 01.12.2023 insgesamt 34,8 Ct.

01.01.2024:
Die Mautbefreiung für Erdgas betriebene Fahrzeuge fällt zum 31.12.2023 weg. Ab dem 01.01.2024 werden mit Erdgas betriebene Fahrzeuge anlog der mit Diesel betriebenen Fahrzeuge in Schadstoffklassen eingeteilt, mautpflichtig.

01.07.2024:
Ab dem 01.07.2024 werden alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5to. mautpflichtig.

01.01.2026:
Emissionsfreie Fahrzeuge bleiben bis 31.12.2025 von der Maut befreit.