BREXIT Update 01.01.2022

Ab dem 01.01.2022 treten für Güter, die aus der EU nach GB eingeführt werden folgende Änderungen in Kraft:

  • Für Importanmeldungen kommen je nach Transportweg und Eingangshafen folgende Anmeldungsverfahren zur Anwendung:
  • „Temporary Storage model“: Güter verbleiben kostenpflichtig bis zur vollständig abgeschlossenen Importzollanmeldung im britischen Eingangshafen. –> Anwendung (aktuell und zukünftig) bei LoLo/RoRo-Verschiffungen (Unbegleitete Trailer und Container)
  • „Pre-lodgement model“: Importzollanmeldungen müssen vor Verschiffung abgegeben werden. –> Anwendung für Transporte im Direktverkehr (Fahrerbegleitete Transporte) bspw. über Kanalhäfen
  • Das vorübergehende gewährte vereinfachte Einfuhrzollanmeldungsverfahren (EIDR) gilt nicht mehr.
  • Einsatz des neuen britischen IT-Zollsystems GVMS
  • Verstärkung von Grenzkontrollen kann zu Verzögerungen führen
  • Zollregelungen für Veterinärgüter: Britische Importeure sind ab dem 01.2022 verpflichtet, die Britische Animal Plant Health Agency (APHA) über die Einfuhr aus der EU nach Großbritannien (GB) unter Verwendung des Import of products, animals, food and feed system (IPAFFS) zu informieren.

Informationen der britischen Regierung:

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