Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit

In der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August 2008 ist der schwere Lkw-Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland im Interesse eines reibungslosen Ferienreiseverkehrs beschränkt. Unter das Verbot fallende Fahrzeuge: Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen. Verbotszeiten Alle Samstage vom 1. Juli bis 31. August 2008 jeweils von 7.00 – 20.00 Uhr. Verbotsstrecken/Generelle Freistellungen: http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse-,3068/LKW-Fahrverbot.htm

Phase 2 der Niedrigemissionszone für den Großraum London ab dem 07.07.2008

Ab Juli 2008 gilt die Niedrigemissionszone auch für alle LKW über 3,5 Tonnen sowie für Busse und Reisebusse, die den Emissionsstandard Euro III erfüllen müssen. Die Niedrigemissionszone (Low Emission Zone, kurz: LEZ) in London trat am 4. Februar 2008 in Kraft. Sowohl Fahrer von Fahrzeugen, die in Großbritannien, als auch Fahrer von Fahrzeugen, die außerhalb Großbritanniens registriert sind, müssen die von den Richtlinien der Niedrigemissionszone geforderten Emissionsstandards erfüllen. Vorerst betraf die LEZ nur dieselgetriebene LKW über 12 Tonnen (Euro III). Das Ziel der Niedrigemissionszone ist die Verbesserung der Luftqualität in London, indem von der Nutzung der Fahrzeuge mit dem höchsten Verschmutzungsgrad in diesem Gebiet abgehalten wird. Links: http://www.tfl.gov.uk/roadusers/lez/german.aspx – http://www.tfl.gov.uk/assets/downloads/roadusers/lez/LEZ/GERMAN_LEZ_General_Leaflet.pdf

Höhere Mautsätze ab 01.01.2009

Einer Information des Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) folgend, plant das Bundesverkehrsministerium die Lkw-Maut zum 01.01.2009 je nach Schadstoffkategorie generell um 50 bis 100 Prozent zu erhöhen. Dies berichtet die Deutsche Verkehrszeitung. Für die Erhöhung wird das im Dezember aktualisierte Wegekostengutachten, das die Bundesregierung beauftragt hat, zugrunde gelegt. Die dort vorgenommenen Kostenrechnungen seien „in ihren Grundlagen maßlos”, argumentiert der BGL und zieht die der Berechnung zugrunde liegenden Annahmen in Zweifel: Der BGL spricht sich nicht gegen echte kostenbedingte Mautanhebungen aus, sieht aber auf Grund der starken Verkehrszunahme und der hohen Fixkosten, die in den Wegekosten verrechnet sind, keinen Anlass, die generellen Mautsätze zu erhöhen.