VGM (Verified Gross Mass)

Ab dem 01.07.2016 verlangt die IMO (International Maritime Organization) als Teil der UN zur Wahrung der Sicherheit von Schiffen und Menschen, dass vor Verschiffung für alle Container „verifizierte“ Bruttogewichte aufgegeben werden. Diese UN-Anforderung wird in der nationalen Gesetzgebung in allen Ländern weltweit implementiert werden.
Die Vorgabe lautet:
“A packed container will not be loaded on board vessels unless the Verified Gross Mass (VGM) of the container has been provided to the Carrier and terminal, or their representatives, sufficiently in advance.”
Die VGM (Verified Gross Mass) setzt sich zusammen aus dem Bruttogewicht der Ladung mit Verpackung, zzgl. Ladungssicherungsmaterial und dem Leergewicht des Containers (über das Transportlogistikunternehmen).

Von Ihnen, als Auftraggeber, benötigen wir lediglich die Angaben gemäß ADSp (2016), Ziffer 3.1.1 „… das Rohgewicht (des Gutes) inklusive Verpackung und Lademittel. …“ [Ziffer 3.: „Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Spediteur rechtzeitig vor Auftragserteilung über alle wesentlichen, die Ausführung des Auftrags beeinflussenden Umstände zu unterrichten.“]