Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit

Besonders zu beachten für Ladezeiten und Abfertigungen von LKW’s deren Fernfahrten bereits freitags beginnen ist das Ferienfahrverbot für schwere LKW, dass an allen Samstagen in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr für bestimmte Streckenabschnitte gilt. Die betroffenen Verbotsstrecken lassen sich auf folgender Seite einsehen.