Stückgut- und Teilladungsverkehre wachsen | Großbritannien und Benelux

Der allgemeine zunehmende Transportbedarf für Stückgüter und Teilladungen bei gleichzeitig rückläufigen Aufkommen von Massengütern kommen vorwiegend dem Straßengüterverkehr zugute und wirkte sich auch entsprechend auf diesen traditionellen Geschäftsbereich bei der Interteam Speditionsges. mbH aus.
Im Geschäftsbereich Teilladungsverkehre Großbritannien und Irland ist der Umsatz 2016 im Vergleich zum Vorjahr um 30% gestiegen. Die Hauptgründe liegen neben dem zunehmenden Transportbedarf für Stückgüter und Teilladungen auch in den insgesamt erfolgreich neu etablierten überregionalen Großbritannien Linienverkehre und auch in zurückgewonnenen Marktanteilen. Die positive Entwicklung der Großbritannien Linienverkehre wird weiterhin durch Personalmaßnahmen im Bereich Abfertigung gestärkt. Aufgrund des allgemein zunehmenden Nachfrage in diesem Segment wird der Geschäftsbereich, Linienverkehre Deutschland-Beneluxländer im Direktverkehr um 2 Abfahrten erweitert.

VGM (Verified Gross Mass)

Ab dem 01.07.2016 verlangt die IMO (International Maritime Organization) als Teil der UN zur Wahrung der Sicherheit von Schiffen und Menschen, dass vor Verschiffung für alle Container „verifizierte“ Bruttogewichte aufgegeben werden. Diese UN-Anforderung wird in der nationalen Gesetzgebung in allen Ländern weltweit implementiert werden.
Die Vorgabe lautet:
“A packed container will not be loaded on board vessels unless the Verified Gross Mass (VGM) of the container has been provided to the Carrier and terminal, or their representatives, sufficiently in advance.”
Die VGM (Verified Gross Mass) setzt sich zusammen aus dem Bruttogewicht der Ladung mit Verpackung, zzgl. Ladungssicherungsmaterial und dem Leergewicht des Containers (über das Transportlogistikunternehmen).

Von Ihnen, als Auftraggeber, benötigen wir lediglich die Angaben gemäß ADSp (2016), Ziffer 3.1.1 „… das Rohgewicht (des Gutes) inklusive Verpackung und Lademittel. …“ [Ziffer 3.: „Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Spediteur rechtzeitig vor Auftragserteilung über alle wesentlichen, die Ausführung des Auftrags beeinflussenden Umstände zu unterrichten.“]

Maut in Belgien ab 01.04.2016

Ab April 2016 wird in Belgien, in der Flämischen Region, in der Wallonischen Region und in der Region Brüssel-Hauptstadt, eine entfernungsunabhängige Maut für Fahrzeuge ab 3,5 to. auf Autobahnen, sonstigen Fernstraßen und Ortsumgehungen eingeführt. Die Tagespauschale (Vignette) wird damit abgesetzt. Es handelt sich um ein satellitengestütztes Mautsystem. Alle betreffenden LKW‘s müssen mit einer funktionierenden On Board Unit (OBU) ausgestattet sein. Eine OBU kostet 135,00 €. Kosten fallen bspw. wie folgt an: LKW mit EURO 5 und Nutzlast > 32to.: in der Region Brüssel-Hauptstadt: 21,3 ct./km und auf Autobahnen, sonstigen Fernstraßen und Ortsumgehungen: 12, 8 ct./km (http://www.viapass.be/fileadmin/viapass/documents/download/tarievenD.JPG). Weitere Informationen: http://www.viapass.be/de/

Engpässe in Calais / Dünkirchen|multimodale Transportlösungen

Durch die sich zuspitzende Flüchtlingssituation in den französischen Fährhafen Calais und Dünkirchen kommt es weiterhin zu Rückstaus und Verspätungen. Viele Transporteure vermeiden weiterhin ihre LKW nach Großbritannien zu schicken und fahren andere Zielländer an. Ein erheblicher Laderaummangel im Direktverkehr ist die Folge. Unser generelles Ziel ist es, multimodale Transportketten zu nutzen. Daher ermitteln wir gemeinsam mit unseren Kunden das Verlagerungspotenzial vom fahrerbegleiteten Direktverkehr zum Multimodaltransport. Der multimodale Transport erfolgt i.d.R. per 45‘ Container und per 13.6M. Trailer unter Einsatz verschiedener Verkehrsträger (Straße, Schiene, Wasser).

Luftfracht

Interteam bietet Ihnen eine schnelle und günstige Beförderung Ihrer Sendung per Luftfracht. Unabhängig von der Größe Ihrer Sendung, dem Gewicht oder dem Ziel: Unser Team entwickelt das passende Konzept. Regelmäßige Flugverbindungen zwischen den wichtigsten Handelsplätzen der Welt stellen sicher, dass Ihre Sendungen schnell „rund um den Globus“ gelangen.

Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes (MiLoG)

Mit Wirkung zum 1. Januar 2015 tritt das Mindestlohngesetz (MiLoG) ohne Übergangsregelung in Kraft. Es regelt einen flächendeckenden, branchenunabhängigen Mindestlohn. Es sieht vor, dass jeder Arbeitnehmer in Deutschland einen Anspruch auf Mindestlohn in Höhe von brutto € 8,50 je Arbeitsstunde hat. Die Einhaltung dieses Gesetzes obliegt nicht nur den Arbeitgebern sondern auch deren Auftraggebern.

Subunternehmer müssen demnach die ausnahmslose Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Mindestlohngesetzes bestätigen und den Auftraggeber weiterhin von allen Regressforderungen freihalten. Gleichzeitig drohen Vertragsstrafen bei Verstößen.

Aktuell legt das Gesetz noch fest, dass das MiLoG auch auf ausländische Fahrer für die Zeit, die sie in Deutschland verweilen, anzuwenden ist. In dieser Zeit gilt deutsches Arbeitsrecht. Hierzu fehlt jedoch noch eine Durchführungsverordnung.  Noch ist weiterhin abschließend offen, wie diese „Verweildauer“ in Deutschland bewertet und nachgewiesen werden wird.  Anstellungsverträge und Arbeitszeitliste mit Deutscher Übersetzung sollen von in – und ausländischen Fahrer mitgeführt werden oder mindestens eine Bestätigung, dass diese an der Betriebsstätte zur Einsicht vorlägen.

Widerstreitende Vorschriften und Rechtsunsicherheiten werden derzeit auf europarechtlicher Ebene betrachtet. Bis diesbezüglich Klarheit herrscht, gilt das Gesetz, so wie verabschiedet.

Neue Emissionsregeln in Kraft Nord- und Ostsee ab Januar 2015

Ab Januar 2015 treten in der Nord- und Ostsee strenge Regularien in Kraft, was den Anteil von Schwefel im Schiffstreibstoff anbetrifft. Gemäß der von der internationalen Schifffahrtsorganisation IMO festgelegten “Sulphur Emission Control Area” (SECA) dürfen dann nur noch Schiffe in Nord- und Ostsee verkehren, deren Treibstoffe einen Schwefelanteil von maximal 0,1 Prozent enthalten.
Die betroffenen Reedereien im Shortsea-Verkehr können alternativ Abgasfiltern (Scrubber) in ihre Schiffe einbauen, Umrüstungen auf Methanol- oder Gasantrieb vornehmen oder eine Hybridvariante wählen, um die Vorgaben zu erfüllen. Weiterhin begeben sich  dabei die Reedereien ins Risiko, denn es nicht bekannt, welche Technik sich am Ende durchsetzen wird. Die Nord-und Ostsee-Reeder werden die Investitionen anteilig als Kosten an die Kunden weitergeben müssen. Aktuell gehen Marktbeobachter von einer unbestätigten Seefrachterhöhung von 30-40% aus. Wir halten Sie informiert.

Lenk- und Ruhezeiten in Frankreich und Belgien, Schweden

Laut EU-Regelung ((EC) no 561/2006) konnten Fahrer bisher die wöchentliche 45 stündige Ruhezeit in dafür geeigneten Fahrzeugen verbringen. Ab sofort müssen gewerbliche Kraftfahrer die wöchentliche 45stündige Ruhezeit in Frankreich, Belgien und Schweden außerhalb ihrer Fahrzeuge verbringen. Zuwiderhandlungen werden mit hohen Strafen geahndet. Vereinzelt kann es terminabhängig zu veränderten Transportlaufzeiten kommen. Wir werden Terminabsprachen mit Ihnen im Vorfeld genau auf die neuen Regelungen abstimmen.