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EU-Emissionshandelssystem (ETS) | Bekämpfung des Klimawandels | Reduzierung der Treibhausgas Emissionen
/in Unkategorisiert /von Ingo BernseeInformationen:
Mit dem ETS wird das Ziel verfolgt, die Emissionen bis 2030 maßgeblich zu senken und bis 2050 auf netto null zu bringen.
Alle Shortsea Strecken, die die Verkehre von Interteam betreffen und Schiffe mit einer Bruttoregisterzahl von über 5000, werden ab dem 01.01.2024 dem EU-Emissionshandelssystem unterworfen sein.
Im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems ist jede Reederei mit Schiffen, die Häfen in der EU oder im EWR anlaufen oder verlassen, zur Einhaltung der Vorschriften verpflichtet. Das bedeutet, dass Reedereien für jede Tonne CO2 Emissionsrechte kaufen müssen, um ihre CO2-Emissionen jedes Jahr zu decken.
Die Menge der CO2-Emissionen wird begrenzt und Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis für die Emissionszertifikate. Demzufolge werden die Zertifikate [European Emission Allowances (EUAs)] mit fortlaufender Zeit im Preis steigen.
Für Fahrten zwischen EU- und Nicht-EU-Ländern (bspw. UK) müssen für 50% der Strecke zwischen den beiden Häfen Emissionsrechte erworben werden.
Auf den Shortsea-Strecken zwischen der EU und UK gilt das ETS demnach vorerst nur für 50% der Strecke. UK entwickelt jedoch eine eigene Variante des ETS, die voraussichtlich in den kommenden Jahren eingeführt wird.
Einführungszeitplan (EU):
Die Reedereien werden im ersten Schritt eine Einführungsphase durchlaufen. In 2024 müssen Berechtigungen für 40% der Gesamtemissionen erworben werden. Dieser Anteil wird 2025 auf 70% steigen und 2026 schließlich 100% erreichen.
Voraussichtliche Kosten:
Die Kosten für das ETS, die gemeinsame Einhaltung und Bekämpfung des Klimawandels, sowie die Reduzierung der Treibhausgas Emissionen müssen vom Markt aufgefangen werden. Der eingeführte Zuschlag ist kein Mittel zur Gewinnerzielung! Die Kosten pro Tonne Kohlendioxid können nachvollzogen werden*. Ab dem 01.01.2024 wird ein monatlicher Zuschlag eingeführt werden. Derzeit erfolgen finale Kostenkalkulation. Weitere Informationen folgen.
Weitere Informationen:
*Kosten pro Tonne Kohlendioxid: https://ember-climate.org/data/data-tools/carbon-price-viewer/
Ausweitung des EU-Emissionshandelssystems auf den Seeverkehr: https://climate.ec.europa.eu/eu-action/transport/reducing-emissions-shipping-sector/faq-maritime-transport-eu-emissions-trading-system-ets_en#extension-of-the-eu-emissions-trading-system-to-maritime-transport
Brexit UK: Schrittweise Einführung neuer Grenzkontrollen (Update)
/in Unkategorisiert /von Ingo BernseeDie britische Regierung hat das finale „Border Target Operating Model“ veröffentlicht, das die schrittweise Einführung von vollständigen Zollkontrollen für die sogenannten SPS-Waren (Tierische Erzeugnisse und Pflanzenprodukte) behandelt.
Die Terminierung der schrittweisen Einführung wurde angepasst (siehe unten).
Tierische Erzeugnisse und Pflanzenprodukte sollen zukünftig in drei verschiedene Risikoklassen eingeteilt werden.
Aus der Risikoklassifizierung werden die Anforderungen bei der Einfuhr abgeleitet. Demnach sind bei der Einfuhr von SPS-Waren aus der EU oder einem anderen Drittland mit einem geringen Risiko keine Vorabanmeldung oder ein Gesundheitszeugnis mehr notwendig. Gesundheitszeugnisse sollen schrittweise digitalisiert werden.
31.10.2023 –> 31.01.2024:
31.01.2024 –> 30.04.2024:
31.10.2024:
Schrittweise Erhöhung der LKW-Maut in Deutschland 2023-2024 (2026)
/in Unkategorisiert /von Ingo BernseeAufgrund des Mautveränderungsgesetzes der deutschen Bundesregierung werden neue Mauttarife und eine CO2-Maut eingeführt. Die Mautbefreiung für erdgasbetriebene Fahrzeuge fällt weg und Fahrzeuge über 3,5 Tonnen werden ebenfalls mautpflichtig.
Angebote und Preise für Transportlogistikdienstleistungen werden zum 01.12.2023 an die Mauterhöhung angepasst.
Schrittweise Erhöhung im Einzelnen:
01.01.2023:
Lkw-Mauterhöhung aufgrund eines neuen Wegekostengutachten
Der Mautsatz in Cent pro Kilometer für einen Sattelzug mit mehr als 4 Achsen, Emissionsklasse 6 und einem zul. Gesamtgewicht von über 18to. beträgt 19 Ct.
01.12.2023:
Für die Lkw-Maut wird ein CO2-Aufschlag erhoben: Pro Tonne CO2 wird ein Aufschlag in Höhe von 200,00€ fällig. Dafür wird mit der CO2-Emissionsklasse ein neues Tarifmerkmal eingeführt. Das bedeutet, dass für Fahrzeuge mit einem technisch zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5to. zusätzlich zu der bestehenden Maut ein Mautteilsatz für den CO2-Ausstoß hinzugerechnet wird.
Der Mautsatz in Cent pro Kilometer für einen Sattelzug mit mehr als 4 Achsen, Emissionsklasse 6 und ein zul. Gesamtgewicht von über 18to. beträgt dann ab 01.12.2023 insgesamt 34,8 Ct.
01.01.2024:
Die Mautbefreiung für Erdgas betriebene Fahrzeuge fällt zum 31.12.2023 weg. Ab dem 01.01.2024 werden mit Erdgas betriebene Fahrzeuge anlog der mit Diesel betriebenen Fahrzeuge in Schadstoffklassen eingeteilt, mautpflichtig.
01.07.2024:
Ab dem 01.07.2024 werden alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5to. mautpflichtig.
01.01.2026:
Emissionsfreie Fahrzeuge bleiben bis 31.12.2025 von der Maut befreit.